Aktuelle Mitteilungen für unsere Patientinnen

Neue Krebsvorsorge-Richtline ab 01. Januar 2020

Die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs erfolgt (wie das Darmkrebsscreening auch) ab 2020 als organisiertes Programm.

Neu ist ab 1. Januar 2020 unter anderem, dass Frauen ab 35 Jahren alle drei Jahre Anspruch auf ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test haben (Ko-Test).

Die Neuerungen zum organisierten Screening auf Zervixkarzinome im Überblick:

  • Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs haben Frauen erstmals im Alter von 20 Jahren, eine Altersobergrenze besteht nicht.
     
  • Im Alter von 20 bis 34 Jahren gehört dazu jährlich eine zytologische Untersuchung (Abstrich).
     
  • Im Alter von 35 Jahren (ohne Altersobergrenze) ist ein kombiniertes Screening vorgesehen, das aus zytologischer Untersuchung und Test auf humane Papillomviren besteht. Dieser sogenannte Ko-Test kann bei unauffälligen Ergebnissen alle drei Jahre erfolgen und bei geringen Auffälligkeiten nach einem Jahr wiederholt werden.
     
  • Unabhängig vom organisierten Screening auf Gebärmutterhalskrebs empfehlen wir wie bisher die jährliche klinische Untersuchung.
     
  • Im Alter von 20 bis 65 Jahren erhalten gesetzlich Versicherte künftig alle 5 Jahre von ihrer Krankenkasse eine Einladung zur Teilnahme an dem Früherkennungsprogramm. Anspruchsberechtigte Frauen können auch ohne eine solche Einladung zum Screening gehen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Praxisteam.