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Keuchhusten-Impfung für Schwangere wird Kassenleistung

Die Impfung gegen Keuchhusten in der Schwangerschaft wird Kassenleistung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute beschlossen und die Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend geändert. Der Beschluss tritt voraussichtlich im Juli 2020 in Kraft.

Ziel ist es, die Zahl der Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle durch eine Infektion mit Bordetella-pertussis-Bakterien bei Neugeborenen und jungen Säuglingen zu reduzieren. Mit der Impfung während der Schwangerschaft sind nicht nur die Mutter, sondern auch das Neugeborene besser vor der Krankheit geschützt.

Impfung zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Pertussis für schwangere Frauen zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden.

Wird die Impfung in der Schwangerschaft versäumt, soll die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden, sofern ihre letzte Impfung gegen Pertussis zehn oder mehr Jahre zurückliegt.

Insbesondere Säuglinge erkranken sehr häufig

Pertussis tritt überwiegend im Kindes- und Jugendalter auf, wird aber auch bei Erwachsenen häufig diagnostiziert. Um Keuchhusten-Erkrankungen zu reduzieren, gibt es in Deutschland für alle Altersgruppen ab dem Alter von zwei Monaten Impfempfehlungen mit dem Ziel, einen Gemeinschaftsschutz aufzubauen.

Trotz der bestehenden Impfempfehlungen erkranken insbesondere Säuglinge sehr häufig an Pertussis und zwar vornehmlich in den ersten sechs Lebensmonaten. Dies zeigt laut Robert Koch-Institut den dringenden Bedarf, insbesondere bei jungen Säuglingen für einen besseren Schutz vor Pertussis zu sorgen.

Seit 2013 besteht für Ärzte eine bundesweite Meldepflicht für Keuchhusten.